Patientenverfügung – Nehmen Sie sich die Zeit
Die meisten Menschen treffen irgendwann für sich eine persönliche Entscheidung, ab welchem Zeitpunkt sie eine medizinische Behandlung ablehnen, wenn keine Heilung oder Linderung mehr zu erwarten ist. Seit dem 1. September 2009 sieht das Gesetz vor, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie schriftlich vorliegt. Doch was ist eine Patientenverfügung überhaupt?
Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn ein Patient körperlich und/oder geistig nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen mündlich auszudrücken. Das betrifft nicht nur ältere Menschen oder Menschen mit einer ernsthaften Erkrankung. Auch ein Unfall kann von einer Sekunde auf die andere eine Situation herbeiführen, bei der ohne Patientenverfügung nicht klar ist, was der Betroffene wirklich möchte.
Wichtig ist, die Patientenverfügung immer aktuell zu halten. Sie muss regelmäßig mit Datum und Unterschrift aktualisiert werden. Hinterlegen Sie die Patientenverfügung bei einer Vertrauensperson, Ihrem Arzt oder auch bei einem Anwalt um sicherzustellen, dass sie im Notfall leicht auffindbar ist. Damit die Patientenverfügung den formaljuristischen Rahmen erfüllt, empfiehlt es sich, die Online-Broschüre des Bundesministeriums der Justiz zu lesen, die wichtige Informationen und Hinweise enthält.
Die religiöse Seite beleuchtet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung, die überkonfessionell konzipiert ist. Auch sie enthält die juristischen Aspekte der Verfügung, gibt aber auch eine Beratung aus geistlicher Sicht.